Antragsberechtigt sind allein erziehende Studierende
Von den Antragsstellenden wird folgendes erwartet:
Die Förderungsdauer beträgt bis zu zwei Semestern. Die finanzielle Unterstützung orientiert sich an der Höhe der Bundesausbildungsförderung. In besonders begründeten Einzelfällen können entstehende Studienkosten gewährt werden.
Über den Antrag entscheidet die Kommission. Die Mitgliedschaft in der Kommission regelt sich nach § 5 der Satzung des Projektes Madame Courage. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung aus dem Projekt Madame Courage besteht nicht.
Nähere Informationen, welche Daten und Unterlagen bei einem Antrag benötigt werden, gibt es auf dem Antragsformular.
Das Antragsformularformular kann mit Acrobat Reader gelesen werden. Den Acrobat Reader kann man umsonst bei Adobe bekommen. Am einfachsten gleich dem Link folgen: